Beim elektronischen Lastschriftverfahren (Zahlung mit Unterschrift) erfolgt keine direkte Prüfung der Kontodeckung durch die Bank. Der Kunde unterschreibt lediglich eine Einzugsermächtigung, mit der der Händler den Betrag später per SEPA-Lastschrift abbucht. Da keine Reservierung des Geldes erfolgt, kann die Abbuchung scheitern, wenn das Konto zu diesem Zeitpunkt nicht gedeckt ist oder der Kunde widerspricht. In diesem Fall erhält der Händler eine Rücklastschrift und muss den Betrag selbst beim Kunden einfordern.
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FAQ – Alle Fragen rund ums Thema Kartenzahlung
Hier findest Du Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um die Themen Kartenzahlung, Kartenterminals, Verträge und vieles mehr.

