Nur mit ID können Sie Geld per Lastschrift einziehen

Wenn Sie von Ihren Kund:innen Geld per SEPA Lastschrift einziehen wollen, sind Sie seit einigen Jahren verpflichtet, eine Gläubiger Identifikationsnummer vorzuweisen. Was eine Gläubiger ID ist, wie Sie eine solche beantragen und warum bei Kartenzahlungen oft gar keine Gläubiger ID gebraucht wird, erklären wir hier.

Was ist eine Gläubiger ID?

Als 2009 im EU-Raum auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt wurde, wurde auch die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer – kurz Gläubiger ID – eingeführt.

Jede:r Verkäufer:in, der:die von seinen:ihren Kund:innen Geld per Lastschrift einziehen möchte, ein sogenannter Lastschrifteinreicher, benötigt dazu eine Gläubiger ID.

Zweck der Gläubiger ID

Wenn Sie in Ihrem Geschäft eine Zahlung mit Karte, egal ob EC-, Debit- oder Kreditkarte, entgegennehmen, muss das Geld im Anschluss vom Konto des:der Kund:in abgebucht werden. Und genau hier kommt beim SEPA-Lastschriftverfahren die Gläubiger ID ins Spiel: Sie ermöglicht es dem:der Kund:in festzustellen, wer abgebucht hat. Das heißt, über diese ID wird ein Lastschriftgläubiger eindeutig identifiziert. Normalerweise kann man dies schon anhand des „Absenders“ sehen, auf dem Kontoauszug steht z.B. „Allianz Versicherung“ oder „Restaurant Pinocchio“, aber da es bei diesen Angaben keine konkreten Vorgaben gibt, wird eine Möglichkeit zur eindeutigen Identifikation benötigt – die Gläubiger ID. Durch sie können der:die Kund:in und seine:ihre Bank …

  • … die Korrektheit jeder SEPA-Lastschrift (also des Geldeinzugs, der aus der Kartenzahlung resultiert) prüfen
  • … Rückerstattungen anfordern oder Beschwerden einreichen
  • … das Vorliegen eines Lastschriftmandats (eines Abbuchungsauftrags) prüfen, wenn eine Zahlung angefordert wird.

Diese ID ist absoluter Standard, unzählige Firmen nutzen sie und Sie erhalten die ID kostenlos und innerhalb von wenigen Minuten über die Deutsche Bundesbank. Möchten Sie als Händler:in verschiedene Geschäfts- oder Dienstleistungsbereiche gesondert kennzeichnen, ist auch das mit einer sogenannten Geschäftsbereichskennung möglich.

Wie sieht die Gläubiger ID aus?

Die Gläubiger ID kann bis zu 35 Zeichen lang sein. Sie beginnt mit dem Ländercode (DE für Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer analog zur IBAN-Prüfzahl, einer dreistelligen eigenen Geschäftsbereichserkennung sowie einem bis zu 28 Zeichen langem nationalen Identifikationsmerkmal. In Deutschland ist die Gläubiger ID immer 18 Zeichen lang.

Gläubiger ID Aussehen auf Kontoauszug

Eine Gläubiger ID beantragen

Beantragt werden kann die Gläubiger ID in Deutschland ganz einfach online bei der Deutschen Bundesbank. Sie füllen ein Online-Formular mit Ihren geschäftlichen Angaben aus und warten auf eine Bestätigungsmail. Wenn Sie diese erhalten haben, klicken Sie einfach auf bestätigen und beenden damit das Antragsverfahren. Sehr schnell, in der Regel bereits am Folgetag, erhalten Sie eine weitere E-Mail mit Ihrer Gläubiger ID.

Die Gläubiger ID sollten Sie gut aufbewahren – sie wird im Rahmen der Zulassung zum Lastschriftverfahren von Ihrer Bank gebraucht.

Die Gläubiger ID bei Kartenzahlungen

Braucht man eine Gläubiger ID, wenn man Kartenzahlung anbietet?

Nein, in der Regel nicht. Denn, wenn Sie wie 99 % unserer Kund:innen auf das EC Cash Verfahren, das eine PIN-Eingabe beinhaltet, setzen, ist keine Gläubiger ID notwendig. Denn beim EC Cash Verfahren wird das Geld auf der Karte des:der Kund:in fest für Sie als Unternehmer:in reserviert.

Nur bei Kartenzahlung mit ungesichertem Lastschriftverfahren gibt der:die Kund:in mit seiner Unterschrift sein Einverständnis, das Geld per Lastschrift abzubuchen – hierbei tragen Sie als Händler:in das Risiko, dass der:die Kund:in kein Geld auf dem Konto hat oder das Geld zurückbucht.

Weitere Erklärungen zu den Unterschieden finden Sie in unserem Ratgeber PIN oder Lastschrift bei Kartenzahlungen.

Wenn Sie auf das sichere PIN-Verfahren setzen, benötigen Sie keine Gläubiger-ID.

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