Die beiden Varianten der Preisgestaltung bei Kreditkartengebühren
Achtung, Fach-Chinesisch: Es gibt zwei Modelle: „Interchange“ und „Blended“.
- Interchange: Hierbei gibt es einen Basissatz, auf den dann noch verschiedenste Gebühren aufgeschlagen werden – je nachdem, welche Karte Ihr Kunde benutzt. Beispiele folgen weiter unten im Text.
- Blended: Es gibt quasi einen Durchschnitts-Gebührensatz und keine Aufschläge mehr (oder nur für ganz besondere Fälle). Auch hierzu finden Sie Beispiele weiter unten.
Die meisten Payment-Dienstleister verwenden das Interchange-Modell. Das ist nämlich super, weil man einen tiefen Lockpreis bei den Gebühren hinschreiben kann. Hintergrund: Wenn bei jeder Zahlung eh Zusatzgebühren von 0,5 – 1 % auf den Basissatz obendrauf kommen, kann man natürlich mit 0,89 % Gebühr werben.
Wir bei den Bezahlexperten hingegen verwenden das Blended-Modell. Mit meist 1,19 % für Visa und MasterCard sieht es für Sie auf den ersten Blick so aus, als wenn wir teurer als die Konkurrenz wären. Das ist aber nicht so, denn bei uns können Sie mit den 1,19 % kalkulieren. Lediglich für sogenannte Commercial Cards, also Firmen-Kreditkarten, gibt es einen Aufschlag von 1,3 %. Da können wir aber ehrlicherweise nichts dran ändern, das geben Visa und MasterCard so vor und das ist bei allen Dienstleistern genau gleich.
Kosten für die Akzeptanz von Kreditkarten
Während man also bei der Zahlung mit EC-Karte schon im Voraus die Kosten genau vorhersagen kann, ist dies bei Kreditkarten und dem InterChange-Gebührenmodell leider sehr schwierig. In den letzten Jahren haben sich die Kreditkartenfirmen MasterCard und Visa zahlreiche neue Gebühren ausgedacht, die nur schwer zu durchschauen sind.
Ein Überblick:
- Der Basis-Prozentsatz
Sie finden in den meisten Angeboten von Payment-Dienstleistern die Basissätze für das Disagio von Kreditkarten wie Visa und MasterCard. Das ist dann oft ein günstiges Lockangebot wie 0,9 %.
Dazu kommen allerdings unterschiedliche Zuschläge, wie z.B.:
- Zuschlag Non-EWR Transaktionen
Gilt für Transaktionen mit Karten, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums herausgegeben und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums akzeptiert werden sowie im umgekehrten Fall. Beispiel: Ein Amerikaner zahlt bei Ihnen in Berlin mit Kreditkarte. - Card Scheme Development Fund
Für nationale und intra-europäische und auch über-regionale Transaktionen erheben die Kreditkartenfirmen „einfach so“ diese Zusatzgebühr, die auf das Disagio aufgeschlagen wird. - Zuschlag NON-EMV/NON-Contactless ACQ Fee
Eine weitere abstruse Gebühr: Wenn Sie ein Kartenterminal besitzen, dass nicht über die Funktion „Kontaktlos zahlen“ verfügt, wird ein Aufschlag von 0,09 % erhoben. - Acquirer Purchase Volume Fee
Wahrscheinlich können nicht mal MasterCard oder Visa im Detail erklären, was diese Gebühr konkret bedeutet. Fakt ist aber: Sie wird auf alle Zahlungen aufgeschlagen.
Es gibt noch weitere Zuschläge. So nimmt z.B. Visa eine “Visa Acquirer Clearing and Settlement Fee” i.H.v. 0,55 % (Stand 01.07.2020). Das bedeutet: Sobald Ihr Kunde eine Visa-Karte zückt, liegt die Kreditkartengebühr schon nicht mehr beim Lock-Basissatz von z.B. 0,9 %, sondern schon bei 1,45 %.
Kurz zur Verdeutlichung: Das ist nicht unser Modell. Bei den Bezahlexperten können Sie verlässlich mit dem Gebührensatz kalkulieren. Bei uns gibt es, außer für Commercial Cards, keine Zuschläge.