Dürfen Vereine Kartenzahlung anbieten?
Vereine dürfen selbstverständlich Kartenterminals nutzen, um z.B. den Mitgliedsbeitrag einfacher entgegennehmen zu können. Verantwortlich im Sinne des Geldwäschegesetztes ist der Vorstand des Vereins. Ansonsten gibt es keine Hindernisse – alles funktioniert „ganz normal“ so, wie bei einem Einzelunternehmen oder einer GmbH, die Kartenlesegeräte benutzen.
Zwei Beispiele aus unserer Praxis:
- Einer unserer Kunden betreibt einen Weltladen, in dem fair gehandelte Produkte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen und Kooperativen aus den verschiedenste Teilen dieser Welt von Ehrenamtlichen verkauft werden. Selbstverständlich steht hier an der Kasse ein Kartenterminal.
- Ein anderer Verein verkauft Tickets für regelmäßige Veranstaltungen und Auftritte. In der Geschäftsstelle kann natürlich auch per Karte bezahlt, ganz ohne Bargeld, werden.
Möchten auch Sie in Ihrem Verein Kartenzahlung anbieten? Dann füllen Sie unseren Konfigurator aus und wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen, welches Gerät am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt und erklären Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.