Kurz notiert

Die TSE-Pflicht rückt näher

Viele unserer Kund:innen verbinden ihr Kartenterminal mit einem Kassensystem. Dazu haben uns zuletzt verstärkt Fragen zur TSE erreicht. Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) bringt neben neben Belegausgabepflicht und Kassenmeldepflicht ab sofort auch die Vorschrift zur Ausstattung von Kassensystemen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Folgende Fragen stellen sich Kassenbesitzern nun:

  • Was ist eigentlich eine Technische Sicherheitseinrichtung?
  • Wer braucht sie?
  • Gibt es eine Frist für die Einführung?
  • Brauche ich dafür eine neue Kasse?

Knapp beantwortet: Die TSE ist eine gesetzlich vorgeschriebene Erweiterung für alle elektronische Registrierkassen, die ab 31.03.2021 verpflichtend aktiviert werden muss.

Das ganze in Ausführlich hat unser Partner ready2order in einem Beitrag beschrieben. Einfach und verständlich kann man dort neben den rechtlichen Grundlagen nachlesen, was genau die TSE macht und welche Vorteile sie Unternehmen bringt und welche Unterschiede es in der Umsetzung und Integration gibt. Neben den Kosten gibt es dort auch noch einmal ein FAQ, das kurz und bündig die wichtigsten Fragen rund um die Technische Sicherungseinrichtung beantwortet.

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