Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für das Kassensystem?
In Deutschland müssen Kassensysteme strenge gesetzliche Vorgaben erfüllen, um Steuertransparenz zu gewährleisten und Manipulationen zu verhindern. Hier sind die wichtigsten Regelungen:
1. GoBD-Konformität
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) legen fest, dass Kassendaten korrekt und unverändert gespeichert werden müssen. Die Daten müssen dabei für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
2. Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitsausstattung (TSE) ausgestattet sein, um Manipulationen zu verhindern. Diese TSE zeichnet jede Transaktion mit einer fälschungssicheren digitalen Signatur auf.
3. Belegausgabepflicht
Unternehmen sind verpflichtet, bei jeder Transaktion einen Beleg auszustellen. Dieser kann in Papierform oder – mit Zustimmung des Kunden – elektronisch bereitgestellt werden. Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet, den Beleg anzunehmen.
4. Meldepflicht für Kassensysteme
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt registriert werden. Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme ist die Meldung bis zum 31. Juli 2025 erforderlich. Ab dem 1. Juli 2025 erworbene Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
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