Kartenzahlung

schon bald Pflicht

Die politische Diskussion über eine gesetzliche Pflicht zur Kartenzahlung in Deutschland nimmt konkrete Züge an. CDU und SPD wollen erreichen, dass künftig alle Händler ihren Kunden neben Bargeld mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Dabei geht es darum, Steuerbetrug einzudämmen und den Verbrauchern mehr Flexibilität beim Bezahlen zu ermöglichen. Alle Informationen dazu hier. Zudem helfen wir Ihnen, schnell und günstig auf Kartenzahlung umzustellen.

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Der Plan hinter der Pflicht zur Kartenzahlung

Laut einem Bericht der Welt am Sonntag haben sich die Arbeitsgruppen der Koalitionspartner (Haushalt, Steuern, Finanzen) darauf verständigt, dass “grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden muss”. Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betonte gegenüber der Zeitung: “Wir setzen uns für eine echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein.”

Konkret bedeutet das: Kunden sollen frei wählen können, ob sie bar oder digital – etwa per EC- oder Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch bezahlen möchten. Ein zentrales Ziel der geplanten Kartenzahlungspflicht ist die Eindämmung von Steuerhinterziehung – insbesondere in bargeldintensiven Branchen wie der Gastronomie. Schrodi erklärte, man wolle damit “die vielen steuerehrlichen Unternehmer schützen”.

Neben der Kartenzahlungspflicht setzt sich die SPD auch für eine allgemeine Pflicht zur Nutzung von Registrierkassen ein. Die Zeit der offenen Ladenkassen müsse laut Schrodi ein Ende haben. Gemeinsam mit CDU und CSU sei vereinbart worden, nach der anstehenden Evaluierung des Kassengesetzes von 2016 weitere Maßnahmen in diese Richtung zu prüfen.

Kartenzahlung bald Pflicht: Zwischen Kritik und Zustimmung

Die geplante Verpflichtung zur Kartenzahlung bringt sowohl positive als auch negative Reaktionen mit sich. Der Deutsche Hotel -und Gaststättenverband (DEHOGA) äußerte Bedenken. Laut Jürgen Benad, Geschäftsführer des DEHOGA, würde eine solche Regelung insbesondere kleinere Betriebe zusätzlich belasten. Gegenüber der Welt am Sonntag erklärte er, dass elektronische Bezahllösungen angesichts steigender Betriebskosten und sinkender Erträge für viele Unternehmen eine weitere wirtschaftliche Herausforderung seien.

Auch die geplante Registrierkassenpflicht stößt beim DEHOGA auf Kritik. Benad verweist auf kleine Gastronomiebetriebe, etwa auf Volksfesten oder Weihnachtsmärkten, für die offene Ladenkassen oft die praktikablere Lösung seien. Eine Umstellung auf elektronische Kassensysteme bedeute für viele Kleinstbetriebe unverhältnismäßig hohe Kosten und Aufwand.

Unterstützung erhält der Vorstoß hingegen von der Deutschen Steuergewerkschaft. Sie sieht in der Einführung elektronischer Zahlungsmethoden ein effektives Mittel zur Eindämmung von Steuerhinterziehung und zur Förderung von Transparenz im Zahlungsverkehr – gerade in Branchen, in denen viel bar bezahlt wird. Nach Schätzungen könnten dem Staat durch Steuerbetrug in diesen Bereichen jährlich Schäden in Höhe von bis zu 70 Milliarden Euro entstehen.

Typische Bedenken: Warum viele Händler Kartenzahlung immer noch meiden

Trotz der zunehmenden Nachfrage von Kundenseite zögern viele Händler weiterhin, Kartenzahlung anzubieten. Die Gründe dafür sind nachvollziehbar, mit dem richtigen Anbieter aber unbegründet. Zu den zentralen Bedenken gehören:

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Sorge vor hohen oder versteckten Kosten

Viele Händler befürchten, dass Kartenzahlung ihre Marge schmälert – durch unverhältnismäßig hohe Transaktionsgebühren, Servicekosten oder undurchsichtige Preisstrukturen.

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Vertragsfallen und lange Laufzeiten

Ein häufiger Kritikpunkt: Knebelverträge mit Laufzeiten von 48 Monaten oder mehr. Viele Anbieter setzen auf lange Bindungen und komplizierte Kündigungsbedingungen – was Händler abschreckt, die flexibel bleiben wollen.

Kreditkarte akzeptieren

Technische Hürden und komplexe Handhabung

Die Vorstellung, ein Kartenterminal sei kompliziert in der Einrichtung oder im Betrieb, hält viele zurück. Gerade wer wenig technisches Vorwissen oder im Alltag wenig Zeit für Einarbeitung hat, befürchtet: “Das ist zu aufwendig für mich.”

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Häufige Fragen zum Thema Kartenzahlungspflicht

Nein, zumindest noch nicht. In Deutschland besteht aktuell keine gesetzliche Pflicht, Kartenzahlung zu akzeptieren. Händler dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Bargeld, Kartenzahlung oder beides akzeptieren. CDU und SPD wollen aber beschließen, dass bald alle Händler mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit akzeptieren müssen.

Nein, auch wenn künftig eine gesetzliche Pflicht zur Kartenzahlung eingeführt wird – wie sie aktuell von CDU und SPD diskutiert wird – bedeutet das nicht automatisch, dass alle Kartentypen angenommen werden müssen. Händler können weiterhin selbst entscheiden, ob sie beispielsweise nur EC-Karten (Girocard) oder auch Kreditkarten wie Mastercard oder Visa akzeptieren.

Trotzdem ist es in der Praxis empfehlenswert, alle gängigen Kartenarten zu akzeptieren, da Ihre Kunden unterschiedliche Karten in ihrer Geldbörse haben. Wer nur bestimmte Karten annimmt, riskiert unnötige Kaufabbrüche oder Unzufriedenheit an der Kasse.

Mit den Bezahlexperten ist die Einführung von Kartenzahlung in Ihrem Geschäft schnell und unkompliziert. In 3 Schritten gelangen Sie an Ihr Kartenterminal:

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Manche Angebote für Kartenzahlungslösungen klingen auf den ersten Blick richtig günstig – doch oft steckt der Haken im Kleingedruckten. Hier sind drei typische Kostenfallen, die viele Händler erst spät bemerken:

1. Update-Gebühren
Einige Anbieter berechnen bis zu 29 € pro Software-Update. Bei zwei Updates pro Jahr macht das umgerechnet 4,80 € pro Monat und Terminal – ein versteckter Kostenfaktor, der nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist.

2. Überhöhte EC-Gebühren
Das gängige Händlerentgelt für EC-Zahlungen liegt bei ca. 0,25 %. Alles über 0,27 % ist überdurchschnittlich hoch und sollte kritisch hinterfragt werden – vor allem, wenn es im Angebot nicht offen ausgewiesen wird.

3. Kündigungspauschalen
Selbst bei fristgerechter Kündigung verlangen manche Anbieter eine Pauschale von 80 €. Bei einem 2-Jahres-Vertrag entspricht das rund 3,30 € pro Monat, die nachträglich anfallen.

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