Darauf sollten Sie bei der Anbieterauswahl achten
Fallen Sie nicht auf Lockangebote oder überteuerte Gebühren rein. Schon unsere Eltern haben gesagt „Wer billig kauft, zahlt zweimal.“ – und so ist es auch bei EC Geräten. Lockangebote für 2 Euro müssen nicht unseriös sein, aber man sollte die AGB und Preislisten ganz genau durchlesen. Und umgekehrt bieten z.B. viele Banken und Sparkassen die Standard-Terminals zu hohen Preisen an.
Typische Beispiele aus dem Kleingedruckten:
1.) Werbung auf dem Display: Der Anbieter lässt sich in den AGB das Recht einräumen, auf dem Display Ihres EC Geräts Werbeanzeigen zu schalten.
2.) Update-Gebühren: Die Terminals benötigen ab und zu ein Software-Update. Das wird aufgespielt – ob Sie wollen oder nicht. Und für jedes Update werden Ihnen 29 Euro berechnet. Bei 2 Updates pro Jahr sind das Zusatzkosten von 4,80 Euro pro Terminal und Monat und schon kostet das Gerät mehr als bei uns.
3.) Überhöhte Gebühren: Die sogenannten Händlerentgelte (Zahlungsgebühren für EC-Zahlungen) liegen normalerweise bei 0,25%. Sobald Sie 0,27% oder sogar mehr bezahlen, zahlen Sie überdurchschnittlich viel.
4.) Kündigungspauschalen: Sie möchten Ihren Vertrag kündigen und zu einem anderen Dienstleister wechseln? Dann müssen Sie nochmal 80 Euro als Kündigungsgebühr bezahlen. Umgerechnet auf 24 Vertragsmonate sind das 3,30 Euro pro Monat, die das EC Gerät zum Lockangebotspreis wieder teurer geworden ist.
Unser Versprechen: Wir listen Ihnen alle Kosten transparent auf. Vielleicht sieht das im ersten Blick etwas teurer aus, aber Sie werden sehen, dass wir Ihnen letztendlich ein sehr günstiges Angebot mit einer 1A-Dienstleistung bieten können.
(Und rechnen Sie mal hoch: Das 2-Euro-Lockangebot-Kartenlesegerät kostet in Wahrheit jeden Monat 4,80 Euro + 3,30 Euro mehr und ist damit teurer als bei uns.)