Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
BE Bezahlexperten GmbH
Bachemstr. 8
50676 Köln
Sitz der Gesellschaft: Köln
Amtsgericht Köln, HRB 104805
Geschäftsführung: Joachim Feger, Martin Göbert
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Vermietung von Kartenlesegeräten.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Wir sind ein kaufmännischer Netzbetreiber und arbeiten mit unterschiedlichen Dienstleistern zusammen. Für jedes Business bieten wir das passende Zahlungsgerät inklusive Abwicklung und Service.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Nicht alle Elemente sind für unterstützende Systeme geeignet.
Es werden weitere umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 03.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 03.07.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.